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Links FS Mofas
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht in die Führerscheinklassen integriert und somit auch keine Fahrerlaubnis im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Sie ist lediglich eine Berechtigung solche einspurigen Kraftfahrzeuge zu führen.
Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben der das 15. vollendete Lebensjahr erreicht hat. Zum Erwerb sind lediglich zwei Übungsfahrten, eine theoretische Ausbildung und nur eine theoretische Prüfung notwendig.
Was ist das Mindestalter?
- 15 Jahre
Besonderheit:
- Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung
Welche Fahrzeuge kann ich mit der Prüfbescheinigung fahren?
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln wie z.B. Motorroller, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt
Welche Voraussetzungen brauche ich?
- ein Paßbild
Welche theoretischen Lektionen muss ich besuchen?
- wie Klasse A
Wann kann ich am theoretischen Unterricht teilnehmen?
- Sie können zu jeder Zeit die Ausbildung beginnen.
- Die Theorie wird im Kettenunterricht durchgeführt.
- Sie können sich Ihre Lektionen auch individuell zusammenstellen.
- Während der Ferienzeit bieten wir dafür auch zusätzliche Kurse am Vormittag an, damit Sie den Theorieunterricht schneller absolvieren.
- Termine siehe rechte Spalte.
Wo findet der theoretische Unterricht statt?
Was kostet der Erwerb der Prüfungsbescheinigung?
- Sie finden unsere aktuelle Preisliste für die Prüfbescheinigung Mofa in der rechten Spalte.
Haben Sie noch Fragen ? ………….. dann können Sie uns direkt kontaktieren.


