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Dieses Entgelt deckt alle im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen ab. Der Seminarteilnehmer hat die volle Seminargebühr auch dann zu entrichten, wenn er an einer einzelnen Sitzung oder an der Beobachtungsfahrt nicht teilnimmt, da es sich um einen geschlossenen Kurs handelt.