FES: Fahreignungsseminar

Aufbau, Ablauf und Ausrichtung

Kurzfassung:

  1. Anmelden zu einem Anfangstermin
  2. Folgetermin wird zum ersten Termin individuell festgelegt (nach gesetzlicher Vorschrift mindestens eine Woche später)
  3. Teilnahme an den zwei Verkehrspsychologischen Terminen (individuell vereinbart und mit vorschriftsmäßigen Mindestabstand von drei Wochen)
  4. Abgabe der Bescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Ausführlich:

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen (Fahrlehrer, Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik) und einer verkehrspsychologischen (Verkehrspsychologe, Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie) Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen müssen durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter abgestimmt werden.

Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen. Sie umfasst zwei Module à 90 Minuten, umfasst verbindlich vorgeschriebene Bausteine und richtet sich nach Anlage 16 der FeV. Der zeitliche Abstand der Module beträgt mindestens eine Woche. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Die verkehrspsychologischen Einzelmaßnahme umfasst zwei Sitzungen à 75 Minuten (Mindestabstand drei Wochen) und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen.

Die Durchführung der Teilmaßnahme unterliegt der Überwachung und Qualitätssicherung nach § 43 der FeV. Des Weiteren wird das Fahreignungsseminar durch die Bundesanstalt für Straßenwesen fünf Jahre wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Evaluierung hat insbesondere zu untersuchen, ob das Fahreignungsseminar eine verhaltensverbessernde Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hat.

 

Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems in Flensburg:

  1. Vormerkung bei einem Punktestand von 1 - 3 Punkten
    Die Vormerkung stellt noch keine Maßnahmestufe dar, sie ist ein sanktionsloser Warnschuss. Es erfolgt keine Mitteilung an den Fahrerlaubnisinhaber
  2. Ermahnung bei einem Punktestand von 4 - 5 Punkten
    Beim Erreichen eines dieser Punktestände erfolgt eine schriftliche Ermahnung seitens der Behörde. Zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, wird bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen.
  3. Verwarnung bei einem Punktestand von 6 - 7 Punkten
    Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hierfür nicht.
  4. Entzug bei einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr
    Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

 

Die Tilgungsfristen und –regelungen

Die Tilgungsfristen betragen zwei Jahre und sechs Monate, fünf Jahre bzw. zehn Jahre wie folgt:

  1. Zwei Jahre und sechs Monate
    bei verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (1-Punkt-Verstöße)
  2. Fünf Jahre
    bei Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern keine Entziehung oder Sperre angeordnet worden ist, und besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (2-Punkt-Verstöße)
  3. Zehn Jahre
    bei Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern in der Entscheidung über die Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre angeordnet worden ist (3-Punkt-Verstöße)
  4. Die früher geltenden Regelugen der Tilgungshemmung (ein neuer Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist hemmt deren Tilgung) entfallen.

Überführung der "alten" Punkte

Seminarumfang

2 Sitzungen verkehrspädagogische Maßnahme in unserer Fahrschule á 90 Min.

2 Sitzungen verkehrspsychologische Maßnahme á 75 Min.

 

Dauer

Das Seminar beginnt mit einer der beiden Teilmaßnahmen. Der Mindestabstand zwischen den Modulen der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme beträgt eine Woche; zwischen den beiden Sitzungen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme müssen mindestens 3 Wochen liegen. Die Gesamtdauer des Seminars beträgt dann mindestens 3 Wochen und 1 Tag .

 

Punkteabbau

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister können Sie  durch den Seminarbesuch 1 Punkt abbauen. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

Wo findet das Aufbauseminar statt?

 

 

Teilnahmebescheinigungen

Am Ende des Fahreignungsseminars erhalten Sie eine gemeinsame Bescheinigung von Fahrlehrer und Psychologe. Es erfolgt keine Prüfung. Deshalb gibt es auch kein „Bestehen“ oder „Nichtbestehen“. Die Teilnahmebescheinigung können Sie dann bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einreichen,  erhalten Sie daraufhin den Punkterabatt wenn die Kriterien dafür erfüllt sind.

Ausführlich:


Die Durchführung der Teilmaßnahme unterliegt der Überwachung und Qualitätssicherung nach § 43 der FeV. Des Weiteren wird das Fahreignungsseminar durch die Bundesanstalt für Straßenwesen fünf Jahre wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Evaluierung hat insbesondere zu untersuchen, ob das Fahreignungsseminar eine verhaltensverbessernde Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hat.