0,00 €
Dieses Entgelt gilt alle im Zusammenhang mit der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen ab. Der Teilnehmer hat den vollen Seminarbetrag auch dann zu entrichten, wenn er an einer einzelnen Sitzung nicht teilnimmt, da es sich um einen geschlossenen Kurs handelt.
Für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird ein separater Vertrag und Kostennote geschlossen.