Gabelstaplerausbildung nach DGUV 68 / 308-001

Lager, Logistik, Transport - überall werden Warengüter umgeschlagen. Dabei fordert der Umgang mit Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen eine Portion Geschicklichkeit aber auch das Wissen um die Gefahren.

Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft wird eine Ausbildung in Theorie und Praxis inklusive Prüfung und Unterweisung gefordert. 

Steigern Sie Ihre Qualifikation und den Wert am Arbeitsmarkt! Ein "Staplerschein" ist überbetrieblich und zeitlich unbegrenzt in ganz Deutschland gültig.

Die Berufsgenossenschaften schreiben jedoch eine jährliche Unterweisung der in Betrieben eingesetzten Staplerfahrer vor. Der Staplerschein muss also "aufgefrischt" werden. Für diese jährliche Unterweisung hat der Unternehmer Sorge zu tragen und sie ist im Staplerschein zu dokumentieren.

Unsere Ausbildung zum Gabelstapler beinhaltet:

  • alle gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien
  • Unfallverhütungsvorschriften nach BGV A1, BGV D27
  • Fahrertraining mit einem Gabelstapler, nach dem jeweiligen Kenntnisstand und Fähigkeiten des Teilnehmers
  • die theoretische- und praktische Unterweisung wird nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft durchgeführt (BGG 925)

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre

Ausbildungsdauer

  • 3 Tage Mindestausbildung (setzt PKW Führerschein voraus)
  • 5 Tage für Teilnehmer ohne Führerschein Klasse B
  • 1 Tag bei besonders guten Vorkenntnissen

Ausbildungs- und Prüfungsinhalt

BG (Berufsgenossenschaft)

  • BG Grundsätze BGG 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen
  • BG Vorschriften BGV A1: Grundsätze der Prävention
  • BG Vorschriften BGV D27: Unfallverhütungsvorschriften Flurförderzeuge
  • BG Informationen BGI 545: Sicherheitslehrbrief für Gabelstaplerfahrer
  • VDI-Richtlinie 3586: Flurförderzeuge, Begriffe, Kurzzeichen Beispiele

Nachweis

  • Gabelstapler-Fahrausweis mit Lichtbild und Zertifikat

Wo findet der Kurs statt?

  • Lindenthaler Hauptstr. 3, 04158 Leipzig

Förderung für Arbeitssuchende:

Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, kann der Lehrgang von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder von dem Job Center nach SGB III mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Förderung für Arbeitnehmer (auch in Teilzeit und Leiharbeit):

Wir beraten Sie gern und stellen Ihnen ein Ausbildungsprogramm (mit bis zu 80 % der Ausbildungskosten ohne Rückzahlung) entsprechend Ihren Voraussetzungen zusammen.

 

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