Schulung und Unterweisung am Digitalen Kontrollgerät für das Fahrpersonal
Bitte kontaktieren Sie uns wegen aktueller Termine.
Die Unterweisungspflicht für Unternehmer gilt seit dem 02.März 2016!
Durch die seit dem 28.02.2014 veröffentlichte Verordnung wird die Schulungs- und Unterweisungspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal eindeutiger geregelt. Auch die Dokumentationspflicht des Fahrers wird präzisiert.
Besondere Neuerungen sind z.B. die Änderung der Handwerkerregelung, die Möglichkeit als Unternehmen in einem EU Mitgliedsstaat einem Fahrer/ einer Fahrerin ohne gewöhnlichen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat oder AWTR-Staat eine auf 185 Tage befristete Fahrerkarte auszustellen. Auch die genauere Begriffklärung wie "Typgenehmigung" oder "ungültige Karte" werden genauer geklärt. Die des Standortes des Fahrzeugs zu bestimmten Zeiten während der Arbeitszeit und die Kontrolle
Kosten: 130 € pro Kurs, bei 3 Fahrern im LKW und Kursdurchführung in Standortnähe (Leipzig)
Dauer: etwa 60 Minuten am Fahrzeug