Weiterbildung LKW/Bus nach dem BKrFQG

Schlüsselzahl 95 Befreiung

Einsatz von Fahrern ohne gültige Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl „95“) im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus. Folgen Sie dafür einfach dem Link zum Bundesamt für Güterverkehr

Seit 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit 10. September 2009 (Güterverkehr) sind Bus- und Lkw-Fahrer verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

 

Weiterbildung

Für die Weiterbildung sind 35 Stunden Schulung in 5 Einheiten zu jeweils 7 Zeitstunden vorgesehen.

Es gibt in der Weiterbildung keine Prüfung.

Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

 

Inhalt der Module

  • Modul 1:  Eco-Training
  • Modul 2:  Sozialvorschriften und Vorschriften im Güterverkehr
  • Modul 3:  Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4:  Schaltstelle Fahrer, Imageträger, Dienstleister, Profi
  • Modul 5:  Ladungssicherung

Kosten und Anmeldung

  • die Preise finden Sie rechts unter Downloads 

Förderung für Arbeitssuchende:

Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, kann der Lehrgang von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder von dem Job Center nach dem dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Förderung für Arbeitnehmer (auch in Teilzeit und Leiharbeit):

Wir beraten Sie gern und stellen Ihnen ein Ausbildungsprogramm (mit bis zu 80 % der Ausbildungskosten ohne Rückzahlung) entsprechend Ihren Voraussetzungen zusammen.

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